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Dienstleistungen


Bisztrai Sozietät sichert IM RAHMEN EINER FESTER RECHTSDIENSTLEISTUNG eine personenbezogene, laufende Beratung – die auf direkten, persönlichen Kontakt durch die für den Fall zuständigen Anwälte beruht – bzw. eine auf den neuesten Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsstand ruhende Begutachtung sowie eine den Bedürfnissen der Mandanten entsprechende schnelle Durchsetzung ihrer Rechte und eine Dienstleistung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Nach dem Abschluss des festen Beratungsvertrages bieten wir Ihnen unsere Rechtsdienstleistungen unabhängig von der Arbeitslast. Bei einer Zusammenarbeit dieser Art wird ein von der Arbeitslast, vom Ort der Dienstleistung, von der Komplexität der Aufgabe und von anderen Faktoren – wie die Schnelligkeit der Dienstleistung – abhängiges Pauschalhonorar vereinbart.

Wir bieten Ihnen auch GELEGENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN, die insbesondere die Fertigung, Begutachtung und Verhandlung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anfertigung eines Gutachtens zwecks Risikobewertung aufgrund des Tatbestandes, Zusammenstellung von Memoranden über ein konkretes Thema oder über in einem gewissen Gebiet beobachtbare Tendenzen ohne Berufung auf konkretes Tatbestand, die Vorbereitung von Gerichtschreiben. In solchen Fällen wird am häufigsten einvernehmlich ein Stundensatz festgelegt.

Unsere Dienstleistungen beinhalten die GELTENDMACHUNG DER FORDERUNGEN gegenüber den Geschäftspartnern unserer Mandanten. Die Anwälte von Bisztrai Sozietät besitzen langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von polnischen und ausländischen Mandanten in Verfahren vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten und zwar sowohl in Polen, als auch in Ungarn. Aufgrund der Absprache mit dem Mandant beginnen wir unsere Tätigkeiten mit der umfassenden Sachverhaltsaufklärung und der belastbaren, realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten unseres Mandanten. Bei dieser Dienstleistung schlagen wir Ihnen das gemischte Entlohnungssystem, d.h. Stundensatz oder Pauschalhonorar vor, das vom Stand des uns übertragenen Falles und von den ständigen Aufgaben abhängt.

Im Laufe unserer beruflichen Tätigkeit beraten wir oft die Unternehmen, die eben jetzt der polnischen oder ungarischen Markt erschließen oder ihre bereits vorhandene Tätigkeit weiterentwickeln. Wir machen eine Voranalyse über die Bedürfnisse und Fähigkeiten unserer Mandanten und machen Vorschlag über die dem Geschäftsbetrieb entsprechende Rechtsform. In den obengenannten Ländern GRÜNDEN WIR GESELLSCHAFTEN und sichern für sie die weitreichenden Rechtsdienstleistungen. Zu unseren Kompetenzen gehört auch die Rechtsberatung bei Reduzierung oder Schließen der Geschäftstätigkeit. Anwälte von Bisztrai Sozietät unterstützen die Unternehmen bei REORGANISIERUNG oder sogar bei LIQUIDIERUNG der Gesellschaften. Von der Art der Dienstleistung abhängig schlagen wir entweder eine Pauschalvergütung oder gleichzeitig mit der Vorfestlegung der Arbeitszeit einen Stundensatz vor.